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Informationen über Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch i.S.d. Pkw-EnVKV. Download
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Das realitätsnähere Prüfverfahren WLTP hat das Prüfverfahren unter Bezugnahme auf den NEFZ (Neuer europäischer Fahrzyklus) ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.
Außenfarbe Frei wählbar
Innenausstattung auf Anfrage
Es handelt sich bei dem Angebot um ein Bestellfahrzeug (deutsche Ausführung), welches an einen deutschen Cupra Vertragshändler vermittelt wird. Die Lieferzeit beträgt ca. 4 Monate (unverbindlich). Die Ausstattung ist frei nach Wunsch wählbar.Kurzfristige Preisänderungen sowie Lieferverzögerungen sind aufgrund der aktuellen Situation nicht ausgeschlossen!Wir bieten neben dem Fahrzeug noch weitere Modelle der Marken VW, VW Nutzfahrzeuge, Skoda, Seat und Cupra an. Bei Fragen können Sie uns jederzeit kontaktieren.In dem Fahrzeugpreis sind folgende Leistungen enthalten:Überführungskosten zu unserem UnternehmenssitzFußmattensatzSicherheitsset bestehend aus Verbandskasten, Warndreieck und WarnwesteFahrzeugreinigungDeutschlandweite Anlieferung gegen Aufpreis möglich!Für weitere Fragen stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail gern zur Verfügung. Gern nehmen wir Ihr Fahrzeug in Zahlung. Bei Bedarf bieten wir Ihnen verschiedene Finanzierungsmodelle unserer Partnerbanken - individuell auf Sie zugeschnitten. Auch Finanzierungsübernahme, Verrechnung des Altfahrzeugs in die Neufinanzierung und Kreditablösung. Irrtümer, Zwischenverkauf und Änderungen vorbehalten. Ausstattungs- und Verbrauchsangaben basieren auf der Abfrage der VIN-Daten über das DAT SilverDAT System. In Einzelfällen kann es zu Datenfehlern kommen. Die gemachten Angaben gelten nicht als zugesicherte Eigenschaft im Sinne des BGB 434 Abs. 1 Satz 3.